Förderung
Bis zu 2.800,00 € Fördergelder sichern. Sprechen Sie uns an!
Die eXtabo ist ein bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gelistetes Unternehmen, welches förderfähige Beratungsleistungen für seine Kunden anbietet.
Wer darf gefördert werden?
Alle KMU (Klein- und mittelständischen Unternehmen) in der Bundesrepublik Deutschland sind förderfähig. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Prüfung des Förderantrags durch die BAFA erfolgt und es somit keinen rechtlichen Anspruch auf die Fördermittel gibt. Um bei der Antragsstellung keinen Fehler zu machen, können Sie unsere Expertise hierfür gerne in Anspruch nehmen.
Standort der beratenen Betriebsstätte | Fördersatz | Maximaler Zuschuss | |
Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig)
Region Lüneburg Region Trier |
80 % | 2.800 € | |
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier)
Land Berlin Region Leipzig |
50 % | 1.750 € |
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Zahlung und Zahlungsnachweis, Stand 01.01.2023
Was ist sonst noch zu beachten?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine Förderung von Unternehmensberatungen in Anspruch nehmen, wenn sie:
- rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind
- ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben
- weniger als 250 Personen beschäftigen und
- einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Neu gegründete Unternehmen, die noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, können die Angaben nach Treu und Glauben schätzen.
Das KMU darf die Voraussetzung für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überscheiten.
Nähere Informationen enthält der Benutzerleitfaden zur Definition von KMU der EU-Kommission aus dem Jahr 2020