Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor denen des Auftraggebers. 2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Jede von uns zu erbringende Leistung wird im Vorfeld schriftlich durch Angebot, Vertrag oder ähnliche Dokumente festgelegt. Jede erbrachte Leistung gemäß schriftlicher Vereinbarung wird berechnet.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Prozessbeschreibungen, etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Knowhow

Jegliches Knowhow, das wir für die Auftragserfüllung des Auftraggebers anbieten, muss beim Besteller bleiben. Es darf nicht veröffentlicht oder veräußert werden. Mit der Ausnahme von Dienstleistungen unsererseits, die für das Geschäft des Bestellers notwendig sind, dürfen diese Kunden und anerkannten Zertifizierungsstellen vorgelegt werden.

§ 5 Preise und Zahlung

1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. 2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. 3. Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsversand zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem Seite 4 von 5 jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 4. Der Auftraggeber zahlt die vollen Reisekosten (An- und Rückreise mit Auto, Bahn und/oder Flugzeug, Taxi, Mietwagen, Parktickets, etc.) sowie Unterbringung. Auf Wunsch des Kunden werden hier als Nachweis entsprechende Belege vorgelegt. 5. Bei Aufträgen, die über einen längeren Zeitraum gehen (z.B. mehrere Wochen oder Monate) erlauben wir uns erbrachte Teilleistungen auch vor Beendigung des tatsächlichen Projekts zu fakturieren. 6. Zusätzlicher Aufwand, der sich aus dem Projekt heraus ergibt, wird gemäß vereinbartem Tagessatz (Basis 8 Stunden Tag) auf die tatsächliche Mehrarbeit umgerechnet. Kosten pro Zeiteinheit.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Lieferzeit der Leistung

1. Der Beginn, der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 2. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. 3. Gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der erbrachten Leistung bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Leistung zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

§ 9 Gewährleistung, Haftung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

1. Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns erbrachten Leistung bei unserem Besteller. 3. Eine Haftung für potenzielle Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies betrifft Folgeschäden wie auch ein Betriebsausfall. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 4. Wir bieten eine Dienstleistung im Sinne der Beratung an. Für die Umsetzung der besprochenen und dokumentierten Inhalte ist der Auftraggeber alleine verantwortlich. Diese sind gänzlich unverbindlich.

§ 10 Stornierung eines festen Auftrags

1. Bei fest vereinbarten Terminen, die vom Auftraggeber abgesagt werden, dürfen folgende Sätze trotz Nichterbringung der vereinbarten Leistung berechnet werden:
  • Absage 4 Woche vor Leistungserbringung => 50 % des vereinbarten Preises gemäß Angebot
  • Absage 1 Woche vor Leistungserbringung => 90 % des vereinbarten Preises gemäß Angebot
2. Wir behalten uns das Recht vor, zu jeder Zeit aus wichtigem Grund abzusagen. Krankheit oder Unfall sind hier als Beispiel zu nennen.

§ 11 Sonstiges

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. 3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

§ 12 Geheimhaltung

1. Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung aller gesehenen, besprochenen, dokumentierten oder anderweitig kommunizierten Inhalte. 2. Auf Wunsch des Auftraggebers unterschreiben wir eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) des Auftraggebers.
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eXtabo

Das sagen unsere Kunden

Matthias Vieser

QMB, Felten Dichtungstechnik GmbH & Co. KG
„Die eXtabo hat uns bei der Transition zur ISO 9001:2015 rasch und unkompliziert unterstützt. Dank der Förderungsmöglichkeit und der schnellen Reaktionszeit konnten wir Geld und Zeit sparen. Das Zertifizierungsaudit wurde ohne Haupt- und Nebenabweichung erfolgreich bestanden.“

Thomas Müller

Geschäftsführer, MAGNA INTERNATIONAL STANZTECHNIK GMBH
„Die eXtabo hat uns sehr gut im Bereich der Automotive Core Tools schulen können. Die Inhalte der Methoden „8D, PPAP / PPF, APQP / RGA, SPC, MSA und FMEA“ konnten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Unternehmens im Rahmen von Trainings und Workshops für uns gewinnbringend vermittelt werden.“

Dr. Paul Lemmer

Inhouse Consultant, Etengo AG
„Über eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der eXtabo konnten wir ein QM-System nach ISO 9001:2015 einführen, das im direkten Anschluss ohne Haupt- und Nebenabweichung seitens einer der namhaftesten akkreditierten Stelle zertifiziert wurde. In dem sehr effizienten Projekt hat eXtabo unsere Bemühungen um eine zeitgemäße Umsetzung der Norm, d.h. mit absolutem Fokus auf konsequente Digitalisierung und umfangreichen Technologieeinsatz, strukturiert begleitet sowie sehr sorgfältig, kritisch und lösungsorientiert unterstützt.“

O. Schuldes

Geschäftsführer, Palomo Solutions GmbH
Die eXtabo hat uns bei der Erstzertifizierung nach IFS Logistics 2.2 hervorragend unterstützt. Das Zertifizierungsaudit haben wir erfolgreich bestanden und erfüllen somit die Kundeanforderungen wie auch die nach dem aktuellen Stand der Technik. Die effiziente Herangehensweise, speziell zum Thema HACCP hat perfekt zu unserem Unternehmen gepasst.

Ralph L.

QMB, Deutscher Automobilzulieferer für Polymerlösungen
Die eXtabo hat uns im Zuge unserer IATF 16949 Transition mit der Durchführung eines internen Systemaudits hervorragend unterstützt und dazu beigetragen, dass wir erfolgreich zertifiziert wurden

Matthias Vieser

QMB, Felten Dichtungstechnik GmbH & Co. KG
Die eXtabo hat uns bei der Transition zur ISO 9001:2015 rasch und unkompliziert unterstützt. Dank der Förderungsmöglichkeit und der schnellen Reaktionszeit konnten wir Geld und Zeit sparen. Das Zertifizierungsaudit wurde ohne Haupt- und Nebenabweichung erfolgreich bestanden

Angelika Stark 02/04/21

Geschäftsführerin, Stark Insulations GmbH
Die eXtabo hat uns bei der Erstzertifizierung zur ISO 9001:2015 effizient und zielgerichtet unterstützt. Das Zertifizierungsaudit wurde ohne Haupt- und Nebenabweichung erfolgreich bestanden. Wir nutzen weiterhin den Support bei internen und externen Audit und verbessern gemeinsam mit eXtabo kontinuierlich unser QM-System