Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Gültig ab dem 01.02.2024

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von
unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir
nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Die vorliegenden
Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor denen des Auftraggebers.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem
Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese
innerhalb von zwei Wochen annehmen. Jede von uns zu erbringende Leistung wird im
Vorfeld schriftlich durch Angebot, Vertrag oder ähnliche Dokumente festgelegt. Jede
erbrachte Leistung gemäß schriftlicher Vereinbarung wird berechnet.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen
Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Prozessbeschreibungen, etc., behalten
wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Auftraggeber unsere ausdrückliche
schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der Frist
von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Knowhow

Jegliches Knowhow, das wir für die Auftragserfüllung des Auftraggebers anbieten, muss
beim Besteller bleiben. Es darf nicht veröffentlicht oder veräußert werden. Mit der Ausnahme
von Dienstleistungen unsererseits, die für das Geschäft des Bestellers notwendig sind,
dürfen diese Kunden und anerkannten Zertifizierungsstellen vorgelegt werden.

§ 5 Preise und Zahlung

1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu
erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung
zulässig.

3. Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von sieben Tagen nach
Rechnungsversand zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem
jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Der Auftraggeber zahlt die vollen Reisekosten (An- und Rückreise mit Auto, Bahn
und/oder Flugzeug, Taxi, Mietwagen, Parktickets, etc.) sowie Unterbringung. Auf
Wunsch des Kunden werden hier als Nachweis entsprechende Belege vorgelegt.

5. Bei Aufträgen, die über einen längeren Zeitraum gehen (z.B. mehrere Wochen oder
Monate) erlauben wir uns erbrachte Teilleistungen auch vor Beendigung des
tatsächlichen Projekts zu fakturieren.

6. Zusätzlicher Aufwand, der sich aus dem Projekt heraus ergibt, wird gemäß vereinbartem
Tagessatz (Basis 8 Stunden Tag) auf die tatsächliche Mehrarbeit umgerechnet. Kosten
pro Zeiteinheit.

7. Bei Nichtbezahlung einer offenen Rechnung trotz schriftlicher Zahlungserinnerung
unsererseits, erlauben wir uns bereits vereinbarte Projekttage kostenneutral zu
stornieren.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Lieferzeit der Leistung

1. Der Beginn, der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede
des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

2. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche bleiben vorbehalten.

3. Gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben
unberührt.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der erbrachten Leistung bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Leistung zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

§ 9 Gewährleistung, Haftung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

1. Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns erbrachten Leistung bei unserem Besteller.

3. Eine Haftung für potenzielle Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies betrifft Folgeschäden wie auch ein Betriebsausfall. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

4. Wir bieten eine Dienstleistung im Sinne der Beratung an. Für die Umsetzung der besprochenen und dokumentierten Inhalte ist der Auftraggeber alleine verantwortlich. Diese sind gänzlich unverbindlich.

§ 10 Stornierung eines festen Auftrags

1. Bei fest vereinbarten Terminen, die vom Auftraggeber abgesagt werden, dürfen folgende Sätze trotz Nichterbringung der vereinbarten Leistung berechnet werden:

  • Absage 4 Woche vor Leistungserbringung => 50 % des vereinbarten Preises gemäß Angebot
  • Absage 1 Woche vor Leistungserbringung => 90 % des vereinbarten Preises gemäß Angebot

2. Wir behalten uns das Recht vor, zu jeder Zeit aus wichtigem Grund abzusagen. Krankheit oder Unfall sind hier als Beispiel zu nennen.

§ 11 Sonstiges

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige
Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

§ 12 Geheimhaltung

1. Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung aller gesehenen, besprochenen, dokumentierten oder anderweitig kommunizierten Inhalte.

2. Auf Wunsch des Auftraggebers unterschreiben wir eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) des Auftraggebers.

Empfehlungen

eXtabo

Das sagen unsere Kunden

Geschäftsführer Sohl Logistik GmbH
„Zur Verbesserung unserer internen Prozesse haben wir uns entschieden die ISO 9001 und IFS Logistics einzuführen. Durch die Unterstützung der eXtabo konnten wir mit einem QM-System zwei Branchenanforderungen erfüllen und erfolgreich einführen. Der Vorteil aus unserer Sicht besteht darin, dass es nur ein System gibt und die unterschiedlichen Anforderungen mit einheitlichen Prozessen erfüllt werden. Die Zertifizierung verlief reibungslos und das System lebt – was will man mehr.“

C. H.

Geschäftsführer Makana Produktion und Vertrieb GmbH
„Dank der Unterstützung der eXtabo konnten wir unseren Arbeitssicherheit Standard nochmals verbessern. Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen wird regelmäßig im Rahmen von ASA-Sitzungen effizient sichergestellt. Gute Hinweise werden mit pragmatischen Lösungen umgesetzt, um potenzielle Verletzungen und Arbeitsunfälle gegen Null zu reduzieren. Die Betreuung ist passgenau und überfordert unsere Organisation nicht.“

Carina Duchon-Schildknecht

Programmverantwortliche, TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH
„Sven Spangenberger führt für uns qualitativ hochwertige Trainings im Bereich Qualitätsmanagement durch. Die Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind stets positiv. Der konstruktive Austausch mit Herrn Spangenberger sichert die Aktualität und Qualität unserer Trainings ab.“

Boris Kögler

Qualitätsmanagementverantwortlicher, CURAGITA AG
„Zur Verbesserung unseres bereits bestehenden Qualitätsmanagementsystems hat uns die eXtabo bei der Optimierung unterstützen können. Es erfolgte ein dezidierter Abgleich an die aktuelle GDP-Richtlinie. Auch das Regierungspräsidium konnte uns ohne weitere Auflagen die Großhandelserlaubnis zum Vertrieb unserer Produkte ausstellen. Wir konnten, Dank der fachlichen Beratung der eXtabo, unseren eigenen Ansprüchen, der kontinuierlichen Verbesserung, gerecht werden.“

Andrea Boonaerts

Leiterin Qualitätswesen, HEMSCHEIDT Fahrwerktechnik GmbH & Co. KG
„Wir beauftragten die eXtabo zur Durchführung eines internen Audits nach IATF 16949 mit dem Fokus auf die Q-Prozesse und die Labortätigkeiten. Die dort aufgezeigten Potenziale erlauben es uns nicht nur normkonform zu handeln, es ermöglichte uns auch finanzielle wie zeitliche Einsparungen zu realisieren, speziell im Bereich der Prüfmittelüberwachung. Die Planung, sowie die Durchführung und Nachbereitung des Audits verlief reibungslos und effizient. Die Kommunikation war stets angenehmen und erfolgte zeitnah.“

Matthias Vieser

QMB, Felten Dichtungstechnik GmbH & Co. KG
„Die eXtabo hat uns bei der Transition zur ISO 9001:2015 rasch und unkompliziert unterstützt. Dank der Förderungsmöglichkeit und der schnellen Reaktionszeit konnten wir Geld und Zeit sparen. Das Zertifizierungsaudit wurde ohne Haupt- und Nebenabweichung erfolgreich bestanden.“

Thomas Müller

Geschäftsführer, MAGNA INTERNATIONAL STANZTECHNIK GMBH
„Die eXtabo hat uns sehr gut im Bereich der Automotive Core Tools schulen können. Die Inhalte der Methoden „8D, PPAP / PPF, APQP / RGA, SPC, MSA und FMEA“ konnten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Unternehmens im Rahmen von Trainings und Workshops für uns gewinnbringend vermittelt werden.“

Dr. Paul Lemmer

Inhouse Consultant, Etengo AG
„Über eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der eXtabo konnten wir ein QM-System nach ISO 9001:2015 einführen, das im direkten Anschluss ohne Haupt- und Nebenabweichung seitens einer der namhaftesten akkreditierten Stelle zertifiziert wurde. In dem sehr effizienten Projekt hat eXtabo unsere Bemühungen um eine zeitgemäße Umsetzung der Norm, d.h. mit absolutem Fokus auf konsequente Digitalisierung und umfangreichen Technologieeinsatz, strukturiert begleitet sowie sehr sorgfältig, kritisch und lösungsorientiert unterstützt.“

O. Schuldes

Geschäftsführer, Palomo Solutions GmbH
Die eXtabo hat uns bei der Erstzertifizierung nach IFS Logistics 2.2 hervorragend unterstützt. Das Zertifizierungsaudit haben wir erfolgreich bestanden und erfüllen somit die Kundeanforderungen wie auch die nach dem aktuellen Stand der Technik. Die effiziente Herangehensweise, speziell zum Thema HACCP hat perfekt zu unserem Unternehmen gepasst.

Ralph L.

QMB, Deutscher Automobilzulieferer für Polymerlösungen
Die eXtabo hat uns im Zuge unserer IATF 16949 Transition mit der Durchführung eines internen Systemaudits hervorragend unterstützt und dazu beigetragen, dass wir erfolgreich zertifiziert wurden
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